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Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ)

Aufgaben

Für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und einem besonders hohen und umfassenden sonderpädagogischen Förderbedarf steht ein ausgebautes differenziertes sonderpädagogisches Schulwesen mit optimalen sonderpädagogischen Angeboten zur Verfügung. Hier kann durch intensive sonderpädagogische Förderung auf die individuellen Förderbedürfnisse zum Beispiel durch Entwicklungsförderung, Bewegungsförderung, Förderung von Orientierung und Mobilität, der Kommunikation, Selbstständigkeit oder die Vorbereitung auf Beruf und Leben des einzelnen Kindes oder Jugendlichen in hohem Maße eingegangen werden.

Deshalb können in den SBBZ alle Bildungsabschlüsse der allgemeinen Schulen erreicht werden. Soweit die Behinderung es erforderlich macht, sind auch eigenständige spezifische Schulabschlüsse vorgesehen (Bildungsgang FSP Lernen, Bildungsgang FSP Geistige Entwicklung). Selbstverständlich ist ein Wechsel von einem SBBZ in eine allgemeine Schule und umgekehrt möglich.

Hier finden Sie weiterführende Informationen:

Vorschulische und schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und Anspruch auf ein sonderpädagogisches Beratungs-, Unterstützungs- und Bildungsangebot

Themenheft sonderpädagogische Förderung

Berufliche Übergänge der Förderschule und der Schule für Geistigbehinderte

Handreichungsreihe: Frühkindliche und schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg – Grundlagen und Handlungsempfehlungen

Vor dem Hintergrund der fachlichen Weiterentwicklungen im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, aber auch vor dem Hintergrund der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) sind in der Arbeit mit diesen jungen Menschen Fragen entstanden, die einer Klärung bedürfen. Mit der Handreichungsreihe „Frühkindliche und schulische Bildung von jungen Menschen mit Behinderung in Baden-Württemberg – Grundlagen und Handlungsempfehlungen“ nehmen das Kultusministerium und das Landesinstitut für Schulentwicklung diese Fragen auf. Über einzelne Handreichungen sollen Antworten gegeben und Hilfestellungen entwickelt werden, um die teilweise hochkomplexen Entwicklungsaufgaben zu unterstützen.

Handreichung "Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung"

Handreichung Praxisbegleitung

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